Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG

§ 1 Allgemeines

  1. Sofern nicht schriftlich vor Auftragserteilung anderslautende Bestimmungen getroffen werden, gelten nachstehende Vereinbarungen für sämtliche Geschäfte zwischen der dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG und ihrem Auftraggeber.

§ 2 Angebot / Vertragsabschluss

  1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, Angebote behält dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG erteilt dem Auftraggeber ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  2. Angebote für Instandsetzungsarbeiten werden gewissenhaft zusammengestellt, bleiben jedoch hinsichtlich der Lieferfristen und Preise unverbindlich.
  3. Alle Preise sind die am Tage der Lieferung gültigen Netto-Listenpreise. Die Preise gelten ab Lager. Verpackung und Fracht und sonstige Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.
  4. Ein Vertrag kommt nur mit der schriftlichen Annahme des Angebotes oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Mündlich erteilte Aufträge bedürfen nachträglich der Schriftform.

§ 3 Preise / Zahlung

  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf ein Firmen-Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Betrag innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Ausführung der Arbeiten ohne Abzug zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Rücksendungen sind grundsätzlich mit dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG zu vereinbaren. Die Lieferung muss frachtfrei erfolgen. dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, im Falle einer Rücksendung 25% des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 15,00€ Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

§ 4 Lieferzeit / Lieferverzug

  1. Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
  2. Die beim Transport des Vertragsgegenstandes entstehenden Gefahren gehen mit der Absendung aus dem Lager auf den Auftraggeber über.
  3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  4. Von dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse wie Streik, Naturereignisse oder dergleichen, welche die Lieferung unmöglich machen oder verzögern, befreien dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG für die Dauer der Lieferungsverzögerung von der Lieferverpflichtung.
  5. Schadenersatzansprüche aufgrund Lieferverzugs durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
  6. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG behält das Eigentum an der gelieferten Sache bis zu vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Mehrere Teillieferungen oder Nachlieferungen gelten bezüglich des Eigentumsvorbehaltes als ein Geschäft.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Lieferware pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber hat unverzüglich schriftlich dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
  3. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten ist dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG nach angemessener Frist und Mahnung berechtigt, den Verkauf rückgängig zu machen und die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.

§ 6 Gewährleistung / Haftung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Schäden zu überprüfen. Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich zu reklamieren.
  2. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese zusätzlich durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege dokumentiert werden.
  3. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß, Bedienungsfehler, Montagefehler, anormale Betriebszustände, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung und Pflege, Fremdeingriffe oder sonstige vom Benutzer verursachte Störungen.
  4. Die Gewährleistungsansprüche erlischen, wenn Arbeiten oder sonstige Eingriffe an der gelieferten Ware entgegen der gültigen Einbau- und Bedienungsanleitungen der Hersteller von dritter Seite vorgenommen werden.
  5. Im Falle einer Mängelrüge muss dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG Gelegenheit gegeben werden, die beanstandete Ware auf den gemeldeten Fehler hin zu untersuchen und zu beseitigen bzw. für die beanstandetet Teile Ersatz zu liefern.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Rechnungsdatum. Der Auftraggeber kann in allen Fällen Gewährleistung nach Gesetz oder Vertrag nur verlangen, wenn er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht in Rückstand ist.
  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

§ 7 Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, Laatzen.

 

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